direkt zum Inhalt zum Seitenende
Rechtsstand
§ 4 a Ganztagsschulen an Grundschulen sowie den Grundstufen der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit Förderschwerpunkt Lernen (Schulgesetz für Baden-Württemberg)
Das gewünschte Dokument konnte leider nicht gefunden werden.
Datenschutz