 | § 311 Schranken des Einflusses |
 | § 312 Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen |
 | § 313 Prüfung durch den Abschlußprüfer |
 | § 314 Prüfung durch den Aufsichtsrat |
 | § 315 Sonderprüfung |
 | § 316 Kein Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen bei Gewinnabführungsvertrag |
 | § 317 Verantwortlichkeit des herrschenden Unternehmens und seiner gesetzlichen Vertreter |
 | § 318 Verantwortlichkeit der Verwaltungsmitglieder der Gesellschaft |