direkt zum Inhalt zum Seitenende
§ 311 Schranken des Einflusses
§ 312 Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen
§ 313 Prüfung durch den Abschlußprüfer
§ 314 Prüfung durch den Aufsichtsrat
§ 315 Sonderprüfung
§ 316 Kein Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen bei Gewinnabführungsvertrag
§ 317 Verantwortlichkeit des herrschenden Unternehmens und seiner gesetzlichen Vertreter
§ 318 Verantwortlichkeit der Verwaltungsmitglieder der Gesellschaft
Datenschutz