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ERSTER ABSCHNITT Leitungsmacht und Verantwortlichkeit bei Bestehen eines Beherrschungsvertrags
§ 308 Leitungsmacht
§ 309 Verantwortlichkeit der gesetzlichen Vertreter des herrschenden Unternehmens
§ 310 Verantwortlichkeit der Verwaltungsmitglieder der Gesellschaft