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Erster Titel Anwendungsbereich
§ 290 Pflicht zur Aufstellung
§ 291 Befreiende Wirkung von EU/EWR-Konzernabschlüssen
§ 292 Befreiende Wirkung von Konzernabschlüssen aus Drittstaaten
§ 292 a (weggefallen)
§ 293 Größenabhängige Befreiungen