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§ 12 Besondere Form
§ 13 Vorvertragliche Informationen
§ 13 a Informationen an den Zahler und den Zahlungsempfänger nach Auslösung des Zahlungsauftrags über einen Zahlungsauslösedienstleister
§ 14 Informationen an den Zahler nach Zugang des Zahlungsauftrags
§ 15 Informationen an den Zahlungsempfänger nach Ausführung des Zahlungsvorgangs
§ 16 Informationen bei Einzelzahlung mittels rahmenvertraglich geregelten Zahlungsinstruments
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