 | § 12 Besondere Form |
 | § 13 Vorvertragliche Informationen |
 | § 13 a Informationen an den Zahler und den Zahlungsempfänger nach Auslösung des Zahlungsauftrags über einen Zahlungsauslösedienstleister |
 | § 14 Informationen an den Zahler nach Zugang des Zahlungsauftrags |
 | § 15 Informationen an den Zahlungsempfänger nach Ausführung des Zahlungsvorgangs |
 | § 16 Informationen bei Einzelzahlung mittels rahmenvertraglich geregelten Zahlungsinstruments |