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§ 183 (Grundsatz der Kostenfreiheit des Verfahrens)
§ 184 (Ausnahmen vom Grundsatz der Kostenfreiheit des Verfahrens, Höhe der Gebühr)
§ 185 (Fälligkeit der Gebühr)
§ 186 (Ermäßigung oder Wegfall der Gebühr)
§ 187 (Mehrere Gebührenpflichtige)
§ 188 (Verfahren im Falle der Wiederaufnahme als besondere Streitsache)
§ 189 (Feststellung der Gebührenschuld)
§ 190 (Niederschlagung einer Gebühr, Absehen von der Einziehung einer Gebühr)
§ 191 (Vergütung von baren Auslagen und Zeitverlust beim persönlichen Erscheinen eines Beteiligten)
§ 192 (Auferlegung von Kosten an einen Beteiligten)
§ 193 (Entscheidung des Gerichts über die Erstattung von Kosten durch Beteiligte an Beteiligte)
§ 194 (Kostenpflicht mehrerer Beteiligter)
§ 195 (Kostenpflicht bei gerichtlichem Vergleich)
§ 196 (weggefallen)
§ 197 (Festsetzung des Betrags der zu erstattenden Kosten)
§ 197 a (Besondere Regelungen)
§ 197 b
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