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§ 123 (Entscheidung über die vom Kläger erhobenen Ansprüche)
§ 124 (Entscheidung auf Grund mündlicher Verhandlung oder ohne mündliche Verhandlung)
§ 125 (Grundsatz der Entscheidung über die Klage durch Urteil)
§ 126 (Entscheidung nach Lage der Akten)
§ 127 (Verbot eines ungünstigen Urteils bei Verfahrensfehler)
§ 128 (Grundlagen des Urteils)
§ 129 (Urteil auf Grund mündlicher Verhandlung)
§ 130 (Grundurteil und Zwischenurteil)
§ 131 (Besonderheiten der Entscheidung über eine Anfechtungsklage oder eine Verpflichtungsklage sowie über die Gültigkeit einer Wahl)
§ 132 (Verkündung des Urteils auf Grund mündlicher Verhandlung)
§ 133 (Bekanntgabe des Urteils und von Beschlüssen ohne mündliche Verhandlung)
§ 134 (Abfassung des Urteils und Übermittlung an die Geschäftsstelle)
§ 135 (Zustellung des Urteils an die Beteiligten)
§ 136 (Inhalt des Urteils)
§ 137 (Ausfertigungen, Auszüge und Abschriften des Urteils)
§ 138 (Berichtigung des Urteils bei offenbaren Unrichtigkeiten)
§ 139 (Berichtigung des Urteils bei anderen Unrichtigkeiten oder Unklarheiten des Tatbestands)
§ 140 (Ergänzung des Urteils)
§ 141 (Bindung an rechtskräftige Urteile)
§ 142 (Entsprechende Anwendung von Vorschriften über Urteile auf Beschlüsse, Begründung und Ausfertigung von Beschlüssen)
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