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2160-5 Entscheidung des Landesamtes für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg über die Erstreckung der Gewährleistung von Versorgungsanwartschaften nach § 5 Abs. 1 Satz 3 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) für die Beschäftigten des Landes Baden-Württemberg auf weitere Beschäftigungen
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