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§ 1 Träger der Sozialhilfe
§ 2 Sachliche Zuständigkeit der Träger der Sozialhilfe
§ 2 a Örtliche Zuständigkeit für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
§ 3 Heranziehung kreisangehöriger Gemeinden
§ 4 Entgegennahme und Weiterleitung von Anträgen
§ 5 Vorläufige Hilfeleistung
§ 6 Kosten der Sozialhilfe
§ 7 Weiterleitung der Bundesmittel für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Haftung der Träger der Sozialhilfe
§ 7 a Weiterleitung der Erstattung des Barbetrags durch den Bund in den Jahren 2017 bis 2019
§ 7 b Weiterleitung der Erstattung des Barbetrags durch den Bund ab dem Jahr 2020
§ 8 Zusammenarbeit der Träger der Sozialhilfe und der freien Wohlfahrtspflege
§ 8 a Vertretungen der Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen beim Abschluss der Rahmenverträge nach § 80 SGB XII
§ 9 Beteiligung sozial erfahrener Dritter
§ 10 Ausschluss der Kostenerstattung
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