 | § 1 Träger der Sozialhilfe |
 | § 2 Sachliche Zuständigkeit der Träger der Sozialhilfe |
 | § 2 a Örtliche Zuständigkeit für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung |
 | § 3 Heranziehung kreisangehöriger Gemeinden |
 | § 4 Entgegennahme und Weiterleitung von Anträgen |
 | § 5 Vorläufige Hilfeleistung |
 | § 6 Kosten der Sozialhilfe |
 | § 7 Weiterleitung der Bundesmittel für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Haftung der Träger der Sozialhilfe |
 | § 7 a Weiterleitung der Erstattung des Barbetrags durch den Bund in den Jahren 2017 bis 2019 |
 | § 7 b Weiterleitung der Erstattung des Barbetrags durch den Bund ab dem Jahr 2020 |
 | § 8 Zusammenarbeit der Träger der Sozialhilfe und der freien Wohlfahrtspflege |
 | § 8 a Vertretungen der Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen beim Abschluss der Rahmenverträge nach § 80 SGB XII |
 | § 9 Beteiligung sozial erfahrener Dritter |
 | § 10 Ausschluss der Kostenerstattung |