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2169-11 Verordnung zur Durchführung des § 90 Abs. 2 Nr. 9 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
Inhaltsübersicht
§ 1 (Kleinere Barbeträge oder sonstige Geldwerte; Höhe)
§ 2 (-; Erhöhung oder Herabsetzung des maßgebenden Betrages)
§ 3
§ 4 (Inkrafttreten)