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§ 1 Unterrichtsvergütung für Anwärter und Studienreferendare
§ 2 Vergütungsfähige Unterrichtsstunden
§ 3 Genehmigungsvoraussetzungen
§ 4 Höhe der Unterrichtsvergütung
§ 5 Verfahrensvorschriften
§ 6 Inkrafttreten
Anlage
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