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§ 1 Anwendungsbereich, Zweckbestimmung und Rechtsnatur
§ 2 Beihilfeberechtigte Personen
§ 3 Berücksichtigungsfähige Angehörige
§ 4 Zusammentreffen mehrerer Beihilfeberechtigungen
§ 5 Beihilfefähigkeit der Aufwendungen
§ 6 Beihilfefähige Aufwendungen bei Krankheit
§ 6 a Krankenhausleistungen
§ 7 Beihilfe bei Behandlung und Rehabilitation in nicht als Krankenhaus zugelassenen Einrichtungen
§ 8 Beihilfe bei Kuren
§ 9 Feststellung der Pflegebedürftigkeit und Voraussetzungen für Pflegeleistungen
§ 9 a Pflegeberatung und Beratungsbesuch
§ 9 b Häusliche Pflege, Kombinationspflege, ambulante Wohngruppen
§ 9 c Teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege
§ 9 d Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege, Versorgung Pflegebedürftiger bei Inanspruchnahme von Vorsorge- oder Rehabilitationsleistungen durch die Pflegeperson
§ 9 e Pflege in Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen
§ 9 f Vollstationäre Pflege, Vergütungszuschläge, Aktivierungsbetrag, Selbstbehalt bei Unterkunfts-, Verpflegungs- und Investitionskosten
§ 9 g Entlastungsbetrag und Umwandlungsanspruch
§ 9 h Individuelle Wohnumfeldverbesserung
§ 9 i Pflegehilfsmittel
§ 9 j Pflegeunterstützungsgeld
§ 9 k Digitale Pflegeanwendungen
§ 10 Beihilfefähige Aufwendungen bei Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge
§ 10 a Sonstige Aufwendungen
§ 11 Beihilfe bei Geburtsfällen
§ 12 Beihilfefähige Aufwendungen bei Todesfällen
§ 13 Beihilfefähige außerhalb der Bundesrepublik Deutschland entstandene Aufwendungen
§ 14 Bemessung der Beihilfe
§ 15 Begrenzung der Beihilfe
§ 16 (weggefallen)
§ 17 Verfahren
§ 18 Datenschutz
§ 19 Übergangsvorschriften
§ 20 Inkrafttreten
Anlage (zur Beihilfeverordnung)
Datenschutz