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2032-18 Verordnung des Finanzministeriums über die Gewährung eines Vorschusses bei Inanspruchnahme von Pflegezeiten nach § 74 des Landesbeamtengesetzes
Inhaltsübersicht
§ 1 Voraussetzung für die Gewährung eines Vorschusses
§ 2 Höhe des Vorschusses
§ 3 Zahlung des Vorschusses
§ 4 Tilgung des Vorschusses
§ 5 Härtefallregelung
§ 6 Zuständigkeit
§ 7 Verfahrensregelungen
§ 8 Auszubildende in öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnissen
§ 9 Inkrafttreten