 | § 1 Geltungsbereich |
 | § 2 Einrichtung von Laufbahnen |
 | § 3 Laufbahnbefähigung für den gehobenen bautechnischen Dienst der Fachrichtung Städtebau und Raumordnung |
 | § 4 Laufbahnbefähigung für den höheren bautechnischen Dienst der Fachrichtung Städtebau und Raumordnung |
 | § 5 Laufbahnqualifizierende Zusatzausbildung |
 | § 6 Laufbahnqualifizierende Berufstätigkeit |
 | § 7 Aufstieg in den höheren bautechnischen Dienst der Fachrichtung Städtebau und Raumordnung |