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§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Einrichtung von Laufbahnen
§ 3 Laufbahnbefähigung für den mittleren Dienst Umwelt, Naturschutz, Biologie, Chemie, Physik, Arbeitsschutz und Marktüberwachung
§ 4 Laufbahnbefähigung für den gehobenen Dienst Umwelt, Naturschutz, Biologie, Chemie, Physik, Arbeitsschutz und Marktüberwachung
§ 5 Laufbahnbefähigung für den höheren Dienst Umwelt, Naturschutz, Biologie, Chemie, Physik, Arbeitsschutz und Marktüberwachung
§ 6 Laufbahnbefähigung für den gehobenen Dienst im Geologie- und Bergfach
§ 7 Laufbahnbefähigung für den höheren Dienst im Geologie- und Bergfach
§ 8 Aufstieg
§ 9 Überleitung
§ 10 Inkrafttreten
Anlage (zu § 9 Absatz 1 und 2)
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