 | § 1 Geltungsbereich |
 | § 2 Einrichtung von Laufbahnen |
 | § 3 Laufbahnbefähigung für den mittleren Straßenmeisterdienst |
 | § 4 Laufbahnbefähigung für den gehobenen Straßenmeisterdienst |
 | § 5 Bildungsvoraussetzungen |
 | § 6 Laufbahnbefähigung für den mittleren und gehobenen bautechnischen Verwaltungsdienst |
 | § 7 Laufbahnbefähigung für den höheren bautechnischen Verwaltungsdienst |
 | § 8 Laufbahnqualifizierende Zusatzausbildung |
 | § 9 Laufbahnqualifizierende Berufstätigkeit |
 | § 10 Aufstieg |
 | § 11 Inkrafttreten |