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§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Einrichtung von Laufbahnen
§ 3 Laufbahnbefähigung für den mittleren Straßenmeisterdienst
§ 4 Laufbahnbefähigung für den gehobenen Straßenmeisterdienst
§ 5 Bildungsvoraussetzungen
§ 6 Laufbahnbefähigung für den mittleren und gehobenen bautechnischen Verwaltungsdienst
§ 7 Laufbahnbefähigung für den höheren bautechnischen Verwaltungsdienst
§ 8 Laufbahnqualifizierende Zusatzausbildung
§ 9 Laufbahnqualifizierende Berufstätigkeit
§ 10 Aufstieg
§ 11 Inkrafttreten
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