 | § 1 Geltungsbereich |
 | § 2 Einrichtung von Laufbahnen |
 | § 3 Laufbahnbefähigung für den mittleren veterinärhygienetechnischen Dienst |
 | § 4 Laufbahnbefähigung für den mittleren lebensmitteltechnischen Dienst |
 | § 5 Laufbahnbefähigung für den gehobenen technischen Forstdienst |
 | § 6 Laufbahnbefähigung für den höheren Forstdienst |
 | § 6 a Übernahme von Forstbeamtinnen und Forstbeamten anderer Dienstherrn und Anerkennung der forstlichen Laufbahnbefähigungen anderer Bundesländer |
 | § 7 Laufbahnbefähigung für den höheren tierärztlichen Dienst |
 | § 8 Laufbahnbefähigung für den höheren lebensmittelchemischen Dienst |
 | § 9 Übergangsbestimmungen |
 | § 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten |