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§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Einrichtung von Laufbahnen
§ 3 Laufbahnbefähigung für den mittleren veterinärhygienetechnischen Dienst
§ 4 Laufbahnbefähigung für den mittleren lebensmitteltechnischen Dienst
§ 5 Laufbahnbefähigung für den gehobenen technischen Forstdienst
§ 6 Laufbahnbefähigung für den höheren Forstdienst
§ 6 a Übernahme von Forstbeamtinnen und Forstbeamten anderer Dienstherrn und Anerkennung der forstlichen Laufbahnbefähigungen anderer Bundesländer
§ 7 Laufbahnbefähigung für den höheren tierärztlichen Dienst
§ 8 Laufbahnbefähigung für den höheren lebensmittelchemischen Dienst
§ 9 Übergangsbestimmungen
§ 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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