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§ 1 Allgemeine Grundsätze
§ 2 Erwerb der Laufbahnbefähigung für Lehrkräfte durch eine laufbahnqualifizierende Zusatzausbildung
§ 2 a Erwerb der Laufbahnbefähigung für den gehobenen Schuldienst durch eine laufbahnqualifizierende Zusatzausbildung
§ 3 Erwerb der Laufbahnbefähigung von Lehrkräften für untere Klassen durch Berufserfahrung
§ 4 Erwerb der Laufbahnbefähigung für Diplomlehrkräfte durch Berufserfahrung
§ 5 Erwerb der Laufbahnbefähigung für die Laufbahn des höheren Schuldienstes in der Fachrichtung Religionslehre durch Berufserfahrung
§ 6 Erwerb der Laufbahnbefähigung für den gehobenen Schuldienst der wissenschaftlichen Lehrämter für Fachlehrkräfte und Technische Lehrkräfte
§ 7 Erwerb der Laufbahnbefähigung für den höheren beruflichen oder gymnasialen Schuldienst durch Aufstieg
§ 8 Erwerb der Laufbahnbefähigung des gehobenen Schuldienstes für das Lehramt Sekundarstufe I und für das Lehramt Sonderpädagogik durch horizontalen Laufbahnwechsel
§ 9 Probezeit
§ 10 Laufbahnen des außerschulischen Bereichs
§ 11 Erwerb der Laufbahnbefähigung für die Laufbahnen der höheren pädagogischen Fachrichtungen des außerschulischen Bereichs durch Aufstieg
§ 12 Inkrafttreten
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