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§ 68 (Übergang von Rechten)
§ 69 (Pflichten des Nießbrauchers)
§ 70 (Ausgleich des Wertunterschieds bei Pachtverhältnissen)
§ 71 (Entscheidung der Flurbereinigungsbehörde bei Nießbrauch und Pachtverhältnissen auf Antrag)
§ 72 (Geldabfindung eines Teilnehmers)
§ 73 (Gesonderte Abfindung von Altenteilsberechtigten)
§ 74 (Wahrung der Rechte an Grundstücken bei Geldabfindung des Teilnehmers)
§ 75 (Verteilungsverfahren)
§ 76 (Wahrung von Rechten bei teilweiser Geldabfindung)
§ 77 (Entsprechende Anwendung der §§ 74 bis 76 bei Rechten an Rechten)
§ 78 (Bereithalten von Geldabfindungen einer Teilnehmergemeinschaft)
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