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§ 27 (Wertermittlung der alten Grundstücke)
§ 28 (Ermittlung des Wertverhältnisses für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke)
§ 29 (Wertermittlung für Bauflächen, Bauland und bauliche Anlagen; Verkehrswert)
§ 30 (Größe der Grundstücke)
§ 31 (Landwirtschaftliche Sachverständige)
§ 32 (Auslegen der Ergebnisse der Wertermittlung zur Einsichtnahme)
§ 33 (Abweichende Regelungen der Länder)
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