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ERSTER ABSCHNITT Berechtigung zum selbständigen Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks
§ 1 (Handwerksbetrieb)
§ 2 (Anwendungsbereich des Gesetzes)
§ 3 (Neben- und Hilfsbetriebe)
§ 4 (Betriebsführung nach dem Tod)
§ 5 (Verwandte Arbeiten in anderen Betrieben)
§ 5 a (Datenübermittlung)
§ 5 b Verfahren über eine einheitliche Stelle