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Erster Unterabschnitt Buchführung. Inventar
§ 238 Buchführungspflicht
§ 239 Führung der Handelsbücher
§ 240 Inventar
§ 241 Inventurvereinfachungsverfahren
§ 241 a Befreiung von der Pflicht zur Buchführung und Erstellung eines Inventars