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§ 26 (Aufhebung des Erbbaurechts mit Zustimmung des Grundstückseigentümers)
§ 27 (Erlöschen des Erbbaurechts durch Zeitablauf; Entschädigung für das Bauwerk)
§ 28 (Haftung des Grundstücks für die Entschädigungsforderung)
§ 29 (Rechte der dinglich gesicherten Gläubiger)
§ 30 (Bestehende Miet- und Pachtverträge bei Erlöschen des Erbbaurechts)
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