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§ 2 (Vereinbarungen über den Inhalt des Erbbaurechts)
§ 3 (Keine Trennung des Heimfallanspruchs vom Grundstückseigentum)
§ 4 (Verjährung des Anspruchs auf Heimfall oder Vertragsstrafe)
§ 5 (Zustimmung des Grundstückseigentümers zur Veräußerung des Erbbaurechts)
§ 6 (Rechtsfolgen bei fehlender Zustimmung)
§ 7 (Anspruch auf Erteilung der Zustimmung)
§ 8 (Vollstreckung in das Erbbaurecht)
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