 | § 15 Ausschluss des Vorverfahrens |
 | § 16 Widerspruchsbehörde bei Verwaltungsakten einer Polizeidienststelle |
 | § 17 Widerspruchsbehörde bei Verwaltungsakten einer Gemeinde, eines Zweck- oder Schulverbands und einer selbstständigen Kommunalanstalt |
 | § 18 Widerspruchsbehörde bei Verwaltungsakten in sonstigen Selbstverwaltungsangelegenheiten |