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§ 146 (Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht; Statthaftigkeit)
§ 147 ( -; Einlegung)
§ 148 (-; Abhilfe oder Vorlage an das Oberverwaltungsgericht)
§ 149 ( -; aufschiebende Wirkung)
§ 150 ( -; Entscheidung durch Beschluss)
§ 151 (Rechtsbehelf gegen Entscheidungen des beauftragten oder ersuchten Richters oder des Urkundsbeamten - sog. Erinnerung)
§ 152 (Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht; Erinnerung im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht)
§ 152 a (Anhörungsrüge)
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