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4. ABSCHNITT Vertreter des öffentlichen Interesses
§ 35 (Vertreter des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsgericht)
§ 36 (Vertreter des öffentlichen Interesses beim Oberverwaltungsgericht und beim Verwaltungsgericht)
§ 37 (Qualifikation der Vertreter des öffentlichen Interesses)