 | § 43 Amtszulagen |
 | § 44 Amtszulage für die Leiter von besonders großen und besonders bedeutenden unteren Verwaltungsbehörden sowie die Leiter von Mittel- und Oberbehörden |
 | § 45 Amtszulage für die Leiter von Gerichten mit Register- oder Grundbuchzuständigkeit |
 | § 46 Strukturzulage |