direkt zum Inhalt
zum Seitenende
Lesezeichen
Inhalt
Aktionen
direkt zum Inhalt
Gesamtinhalt
aktuelle Vorschrift
Aktionsmenü überspringen und direkt zum Inhalt
5. Abschnitt Übergangsvorschriften zum Landesbeamtenversorgungsgesetz Baden-Württemberg
§ 114 Übergangsregelung zum Zusammentreffen einer Mindestversorgung mit Leistungen nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte
§ 115 Übergangsregelung zur Gewährung der Mindestversorgung