 | § 110 Laufende Erstattungen |
 | § 111 Versorgungslastenteilung bei vergangenen Dienstherrnwechseln ohne laufende Erstattung |
 | § 112 Versorgungslastenteilung im Fall eines zusätzlichen Dienstherrnwechsels nach § 79 |
 | § 113 Versorgungslastenteilung im Fall eines zusätzlichen Dienstherrnwechsels nach dem Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag |