direkt zum Inhalt
zum Seitenende
Lesezeichen
Inhalt
Aktionen
direkt zum Inhalt
Gesamtinhalt
aktuelle Vorschrift
Aktionsmenü überspringen und direkt zum Inhalt
8. Abschnitt Erneute Berufung in das Beamtenverhältnis
§ 72 Erneute Berufung in das Beamtenverhältnis und Erlöschen der Versorgungsbezüge bei Ablehnung einer erneuten Berufung