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§ 67 Stellung der Erziehungsberechtigten und der gesetzlichen Vertreter
§ 67 a Unterrichtung der Erziehungsberechtigten und der gesetzlichen Vertreter
§ 68 Notwendige Verteidigung
§ 68 a Zeitpunkt der Bestellung eines Pflichtverteidigers
§ 68 b Vernehmungen und Gegenüberstellungen vor der Bestellung eines Pflichtverteidigers
§ 69 Beistand
§ 70 Mitteilungen an amtliche Stellen
§ 70 a Unterrichtung des Jugendlichen
§ 70 b Belehrungen
§ 70 c Vernehmung des Beschuldigten
§ 71 Vorläufige Anordnungen über die Erziehung
§ 72 Untersuchungshaft
§ 72 a Heranziehung der Jugendgerichtshilfe in Haftsachen
§ 72 b Verkehr mit Vertretern der Jugendgerichtshilfe, dem Betreuungshelfer und dem Erziehungsbeistand
§ 73 Unterbringung zur Beobachtung
§ 74 Kosten und Auslagen
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