 | § 67 Stellung der Erziehungsberechtigten und der gesetzlichen Vertreter |
 | § 67 a Unterrichtung der Erziehungsberechtigten und der gesetzlichen Vertreter |
 | § 68 Notwendige Verteidigung |
 | § 68 a Zeitpunkt der Bestellung eines Pflichtverteidigers |
 | § 68 b Vernehmungen und Gegenüberstellungen vor der Bestellung eines Pflichtverteidigers |
 | § 69 Beistand |
 | § 70 Mitteilungen an amtliche Stellen |
 | § 70 a Unterrichtung des Jugendlichen |
 | § 70 b Belehrungen |
 | § 70 c Vernehmung des Beschuldigten |
 | § 71 Vorläufige Anordnungen über die Erziehung |
 | § 72 Untersuchungshaft |
 | § 72 a Heranziehung der Jugendgerichtshilfe in Haftsachen |
 | § 72 b Verkehr mit Vertretern der Jugendgerichtshilfe, dem Betreuungshelfer und dem Erziehungsbeistand |
 | § 73 Unterbringung zur Beobachtung |
 | § 74 Kosten und Auslagen |