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§ 43 Umfang der Ermittlungen
§ 44 Vernehmung des Beschuldigten bei zu erwartender Jugendstrafe
§ 45 Absehen von der Verfolgung
§ 46 Wesentliches Ergebnis der Ermittlungen
§ 46 a Anklage vor Berichterstattung der Jugendgerichtshilfe
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