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3. Unterabschnitt Ermittlung, Feststellung und Bekanntmachung des Wahlergebnisses bei Gemeindewahlen
§ 43 Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses durch den Gemeindewahlausschuß
§ 44 Öffentliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses, Benachrichtigung der gewählten Bewerber
§ 45 Bericht über die Bürgermeisterwahl an das Statistische Landesamt