direkt zum Inhalt zum Seitenende
§ 40 Behandlung der Wahlbriefe
§ 41 Zulassung der Wahlbriefe und Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses
§ 42 Zulassung der Wahlbriefe und Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses in anderen Fällen
Datenschutz