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§ 1 Örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe
§ 2 Jugendhilfeausschuss
§ 3 Überörtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe
§ 4 Landesjugendhilfeausschuss
§ 5 Kreisangehörige Gemeinden als örtliche Träger
§ 6 Übernahme einzelner Aufgaben durch kreisangehörige Gemeinden
§ 7 Eigenleistung freier Träger
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