 | § 26 Aushang des Gesetzes |
 | § 27 Mitteilungs- und Aufbewahrungspflichten des Arbeitgebers, Offenbarungsverbot der mit der Überwachung beauftragten Personen |
 | § 28 Behördliches Genehmigungsverfahren für eine Beschäftigung zwischen 20 Uhr und 22 Uhr |
 | § 29 Zuständigkeit und Befugnisse der Aufsichtsbehörden, Jahresbericht |
 | § 30 Ausschuss für Mutterschutz |
 | § 31 Erlass von Rechtsverordnungen |