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§ 45 (VKA) Beschäftigte im Betriebs- und Verkehrsdienst von nicht bundeseigenen Eisenbahnen und deren Nebenbetrieben
§ 46 (VKA) Beschäftigte im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst
§ 47 (VKA) Beschäftigte in Forschungseinrichtungen mit kerntechnischen Forschungsanlagen
§ 48 (VKA) Beschäftigte im forstlichen Außendienst
§ 49 (VKA) Beschäftige in Hafenbetrieben, Hafenbahnbetrieben und deren Nebenbetrieben
§ 50 Beschäftigte in landwirtschaftlichen Verwaltungen und Betrieben, Weinbau- und Obstanbaubetrieben
§ 51 Beschäftigte als Lehrkräfte
§ 52 Beschäftigte als Lehrkräfte an Musikschulen
§ 53 Beschäftigte als Schulhausmeister
§ 54 Beschäftigte beim Bau und Unterhaltung von Straßen
§ 55 Beschäftigte an Theatern und Bühnen
§ 56 Besondere Regelungen für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst
§ 57 Besondere Regelungen für Ärztinnen und Ärzte
§ 58 Besondere Regelungen für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter
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