 | § 45 (VKA) Beschäftigte im Betriebs- und Verkehrsdienst von nicht bundeseigenen Eisenbahnen und deren Nebenbetrieben |
 | § 46 (VKA) Beschäftigte im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst |
 | § 47 (VKA) Beschäftigte in Forschungseinrichtungen mit kerntechnischen Forschungsanlagen |
 | § 48 (VKA) Beschäftigte im forstlichen Außendienst |
 | § 49 (VKA) Beschäftige in Hafenbetrieben, Hafenbahnbetrieben und deren Nebenbetrieben |
 | § 50 Beschäftigte in landwirtschaftlichen Verwaltungen und Betrieben, Weinbau- und Obstanbaubetrieben |
 | § 51 Beschäftigte als Lehrkräfte |
 | § 52 Beschäftigte als Lehrkräfte an Musikschulen |
 | § 53 Beschäftigte als Schulhausmeister |
 | § 54 Beschäftigte beim Bau und Unterhaltung von Straßen |
 | § 55 Beschäftigte an Theatern und Bühnen |
 | § 56 Besondere Regelungen für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst |
 | § 57 Besondere Regelungen für Ärztinnen und Ärzte |
 | § 58 Besondere Regelungen für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter |