direkt zum Inhalt zum Seitenende
§ 45 (Bund) Sonderregelungen für Beschäftigte, die zu Auslandsdienststellen des Bundes entsandt sind
§ 46 (Bund) Sonderregelungen für Beschäftigte im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung
§ 47 (Bund) Sonderregelungen für Beschäftigte im Bereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr
§ 48 (Bund) Sonderregelungen für Beschäftigte im forstlichen Außendienst
§ 49 (Bund) Sonderregelungen für Beschäftigte als Lehrkräfte
Datenschutz