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§ 37 (Neugestaltung unter Beachtung der jeweiligen Landschaftsstruktur)
§ 38 (Grundsätze für die zweckmäßige Neugestaltung)
Erster Abschnitt Gemeinschaftliche und öffentliche Anlagen
Zweiter Abschnitt Grundsätze für die Abfindung
Dritter Abschnitt Flurbereinigungsplan
Vierter Abschnitt Ausführung des Flurbereinigungsplanes
Fünfter Abschnitt Vorläufige Besitzeinweisung
Sechster Abschnitt Wahrung der Rechte Dritter
Siebenter Abschnitt Berichtigung der öffentlichen Bücher
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