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SECHSTER ABSCHNITT Verjährung
§ 605 Einjährige Verjährungsfrist
§ 606 Zweijährige Verjährungsfrist
§ 607 Beginn der Verjährungsfristen
§ 608 Hemmung der Verjährung
§ 609 Vereinbarungen über die Verjährung
§ 610 Konkurrierende Ansprüche