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SECHSTER TEIL Übergangs- und Schlußbestimmungen
§ 46 Übergangsregelungen für Gebärdensprachdolmetscher und Urkundenübersetzer; Verweise; Widerruf
§ 47 Aufgebot öffentlicher Schuldverschreibungen
§ 48 (Aufhebungsvorschriften)
§ 49 Inkrafttreten