direkt zum Inhalt
zum Seitenende
Lesezeichen
Inhalt
Aktionen
direkt zum Inhalt
Gesamtinhalt
aktuelle Vorschrift
Aktionsmenü überspringen und direkt zum Inhalt
SECHSTER ABSCHNITT Festlegung von Grundriß und Höhenlage der Gebäude auf dem Baugrundstück
§ 20 Festlegung nach § 59 Abs. 5 LBO im Kenntnisgabeverfahren