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§ 98 Personalvertretungen im Schulbereich
§ 99 Besondere Vorschriften für Lehre und Forschung
§ 100 Besondere Vorschriften für Beschäftigte an Hochschulen mit Aufgaben an einem Universitätsklinikum
§ 100 a Besondere Vorschriften für Universitätsklinika
§ 101 Besondere Vorschriften für das Karlsruher Institut für Technologie
§ 102 Besondere Vorschriften für die Führungsakademie Baden-Württemberg
§ 103 Besondere Vorschriften für Theater und Orchester
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