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§ 59 Grundsatz
§ 60 Wahlberechtigung, Wählbarkeit
§ 61 Zahl der Mitglieder
§ 62 Wahlgrundsätze
§ 63 Aufgaben der Jugend- und Auszubildendenvertretung
§ 64 Schutz der Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung
§ 65 Jugend- und Auszubildendenversammlung
§ 66 Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung, Stufen-Jugend- und Auszubildendenvertretung
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