 | § 12 Laufbahnbefähigung für den mittleren beschusstechnischen Dienst |
 | § 13 Laufbahnbefähigung für den gehobenen beschusstechnischen Dienst |
 | § 14 Laufbahnbefähigung für den höheren beschusstechnischen Dienst |
 | § 15 Aufstieg in den gehobenen und höheren beschusstechnischen Dienst |