 | § 7 Laufbahnbefähigung für den mittleren eichtechnischen Dienst |
 | § 8 Laufbahnbefähigung für den gehobenen eichtechnischen Dienst |
 | § 9 Laufbahnbefähigung für den höheren eichtechnischen Dienst |
 | § 10 Aufstieg in den gehobenen eichtechnischen Dienst |
 | § 11 Aufstieg in den höheren eichtechnischen Dienst |