 | § 3 Laufbahnbefähigung für den mittleren Dienst in der Wirtschaftsverwaltung |
 | § 4 Laufbahnbefähigung für den gehobenen Dienst in der Wirtschaftsverwaltung |
 | § 5 Laufbahnbefähigung für den höheren Dienst in der Wirtschaftsverwaltung |
 | § 6 Aufstieg in den höheren Dienst in der Wirtschaftsverwaltung |