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§ 21 Einrichtung von Laufbahnen
§ 22 Erwerb der Laufbahnbefähigung für den mittleren, gehobenen und höheren technischen Dienst bei der Polizei
§ 23 Erwerb der Laufbahnbefähigung für den höheren geistes- und sozialwissenschaftlichen Dienst bei der Polizei
§ 24 Aufstieg
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