 | § 14 Geltungsbereich |
 | § 15 Laufbahnbefähigung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst |
 | § 16 Probezeit im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst |
 | § 17 Laufbahnbefähigung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst |
 | § 18 Laufbahnbefähigung für den höheren feuerwehrtechnischen Dienst |
 | § 19 Aufstieg in den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst |
 | § 20 Aufstieg in den höheren feuerwehrtechnischen Dienst |